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MagdalensbergKärnten

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Poolbefüllung nur mit Zustimmung des Wasserwarts

Bitte freiwillig

  • Bitte um Verzicht auf Dauerberegnung von Rasen mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 03. September 2026): „Poolfüllungen : Sie dürfen Ihren Pool nur befüllen, wenn Sie die Zustimmung vom Wasserwart haben. Sollten Sie trotzdem darauf nicht Rücksicht nehmen und kommt es zu einer Wasserknappheit, so sehen wir uns gezwungen Ihnen den Aufwand für Ersatzwasser in Rechnung zu stellen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wg-awg-pischeldorf.at, 03. September 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 22. Juni 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser in Pischeldorf (inzwischen aufgehoben) – Einschränkung
  2. 29. Juni 2026 – Abkochgebot für Trinkwasser in Pischeldorf (inzwischen aufgehoben) – aufgehoben
  3. 03. September 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Poolbefüllung nur mit Zustimmung des Wasserwarts – Einschränkung
    • Bitte um Verzicht auf Dauerberegnung von Rasen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Poolbefüllung nur mit Zustimmung des Wasserwarts

    Einschränkung

    Die Wasser- und Abwassergenossenschaft Pischeldorf (Ortsteil der Gemeinde Magdalensberg) ordnet an, dass private Pools nur mit Zustimmung des Wasserwarts befüllt werden dürfen. Bei Zuwiderhandlung und eintretender Wasserknappheit wird der Aufwand für Ersatzwasser in Rechnung gestellt. Undatierte Regel auf der Startseite der Genossenschaft ('Wichtige Info'), daher ohne Beleg für einen Beginn.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolfüllungen : Sie dürfen Ihren Pool nur befüllen, wenn Sie die Zustimmung vom Wasserwart haben. Sollten Sie trotzdem darauf nicht Rücksicht nehmen und kommt es zu einer Wasserknappheit, so sehen wir uns gezwungen Ihnen den Aufwand für Ersatzwasser in Rechnung zu stellen.“

    Gültigkeit
    seit 03. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:55

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Wasser und Abwassergenossenschaftwg-awg-pischeldorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:06Übersichtsseite von wg-awg-pischeldorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Rasenbewässerung

    Bitte um Verzicht auf Dauerberegnung von Rasen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Wasser- und Abwassergenossenschaft Pischeldorf bittet darum, während der Sommermonate keine Dauerberegnung von Rasenflächen mit Trinkwasser vorzunehmen. Formuliert als Bitte, daher freiwilliger Appell.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Rasenberegung: Bitte keine Dauerberegnung mit Trinkwasser während der Sommermonate!“

    Gültigkeit
    seit 03. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    03. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:55

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Wasser und Abwassergenossenschaftwg-awg-pischeldorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:06Übersichtsseite von wg-awg-pischeldorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Verlauf – 1 beendete Maßnahme
  • Abkochempfehlung (Hygiene)

    Abkochgebot für Trinkwasser in Pischeldorf (inzwischen aufgehoben)

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 29. Juni 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 22. Juni 2026 – 29. Juni 2026

    Belege anzeigen (1)
    • Wasser und Abwassergenossenschaftwg-awg-pischeldorf.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 03. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 17:06Übersichtsseite von wg-awg-pischeldorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 15:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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