LutzmannsburgBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juni 2026): „Mit Stichtag 26.6.2026 und am heutigen Tag wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. ... Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf – nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Die Gemeinden werden daher ersucht, dieses Schreiben in allen Ortsteilen auf geeignete Weise…“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Lutzmannsburg · Geprüft 06.09.2026, 17:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 30. Juni 2026 – Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf – Verbot
- 25. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Badeverbot für Badeteich Lutzmannsburg aufgehoben – Information
- Aufhebung des Badeverbots am Badeteich Lutzmannsburg – aufgehoben
- 08. September 2026 – Badeverbot für Badeteich Lutzmannsburg aufgehoben – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern bis auf Widerruf
Aufgrund der Unterschreitung der natürlichen Niederwassermenge (Q95 %-Durchflusswert) an den Pegelstationen ist die Wasserentnahme aus Fließgewässern derzeit bis auf Widerruf nicht gestattet. Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf in allen Ortsteilen.
Wortlaut der Kundmachung
„Mit Stichtag 26.6.2026 und am heutigen Tag wurde der Q95% Durchflusswert bei den in der Anlage angeschlossenen Pegelstationen eindeutig unterschritten. ... Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher derzeit – bis auf Widerruf – nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Die Gemeinden werden daher ersucht, dieses Schreiben in allen Ortsteilen auf geeignete Weise unverzüglich kundzumachen ... angeschlagen am: 30.09.2026“
- Gültigkeit
- seit 30. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 17:15
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Wasser-Themenseite: Wasserentnahme Aus Fliessgewaessern Bis Auf Widerruf Nicht Gestattet – GetDocument.ashxLutzmannsburg · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juni 2026 · abgerufen 06.09.2026, 13:48Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 2 beendete Maßnahmen
- Nicht mehr geführt
Sonstige Wassermaßnahme
Badeverbot für Badeteich Lutzmannsburg aufgehoben
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 08. September 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: seit 25. August 2026, bis auf Widerruf
Belege anzeigen (1)
- Entwarnungbvz.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 25. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:09Direktlink zur Kundmachung
- Nicht mehr geführt
Sonstige Wassermaßnahme
Aufhebung des Badeverbots am Badeteich Lutzmannsburg
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 25. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 18. August 2026 – 25. August 2026
Belege anzeigen (1)
- Blaualgen-Alarm vorbei: Entwarnung für Lutzmannsburgmeinbezirk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 25. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 05:06Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
15 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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