Lutzmannsburg

Burgenland

Maßnahmen trifft die Gemeinde auf Grundlage ihrer eigenen Versorgungsanlage (z. B. Quellschüttungen) – diese lokalen Daten sind in den amtlichen Regionalmessungen rechts nicht enthalten und können von ihnen abweichen.

Das gilt derzeit

Verboten oder eingeschränkt

  • Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern wegen Niederwasser

Quelle: Lutzmannsburg

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

VerbotStufe 3 – VerbotZuletzt geprüft: 20.08.2026, 22:43Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern wegen Niederwasser

    Gilt aktuell
    Verbot

    Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf teilt mit, dass der Q95-%-Durchflusswert (natürliche Niederwassermenge) an den Pegelstationen unterschritten wurde. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher bis auf Widerruf nicht gestattet; Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Die Gemeinde wird ersucht, dies kundzumachen und Betroffene zu verständigen.

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 22:43

    Quellen

    • GetDocumentLutzmannsburg · Gemeindemitteilung · abgerufen 20.08.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 21:21.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".