Lutzmannsburg
Burgenland
Maßnahmen trifft die Gemeinde auf Grundlage ihrer eigenen Versorgungsanlage (z. B. Quellschüttungen) – diese lokalen Daten sind in den amtlichen Regionalmessungen rechts nicht enthalten und können von ihnen abweichen.
Das gilt derzeit
Verboten oder eingeschränkt
- Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern wegen Niederwasser
Quelle: Lutzmannsburg
Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.
VerbotStufe 3 – VerbotZuletzt geprüft: 20.08.2026, 22:43Kundmachungs-Protokoll (PDF)
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Details zu den aktiven Maßnahmen
Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.
- Verbot
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern wegen Niederwasser
Gilt aktuellDie Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf teilt mit, dass der Q95-%-Durchflusswert (natürliche Niederwassermenge) an den Pegelstationen unterschritten wurde. Eine Wasserentnahme aus Fließgewässern ist daher bis auf Widerruf nicht gestattet; Zuwiderhandeln wird mit einem Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Die Gemeinde wird ersucht, dies kundzumachen und Betroffene zu verständigen.
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 22:43
Quellen
- GetDocumentLutzmannsburg · Gemeindemitteilung · abgerufen 20.08.2026, 21:22Direktlink zur Kundmachung
Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen
Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.
Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 21:21.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".