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Ludweis-AigenNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da das Waldviertel jedoch regelmäßig von sommerlicher Trockenheit und sinkenden Grundwasserspiegeln betroffen ist und die Gemeinde die lokale Wasserversorgung über eigene Quellen sichert, gilt ein genereller, vorsorglicher Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: weiz.at · Geprüft 08.09.2026, 19:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Da das Waldviertel jedoch regelmäßig von sommerlicher Trockenheit und sinkenden Grundwasserspiegeln betroffen ist und die Gemeinde die lokale Wasserversorgung über eigene Quellen sichert, gilt ein genereller, vorsorglicher Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da das Waldviertel jedoch regelmäßig von sommerlicher Trockenheit und sinkenden Grundwasserspiegeln betroffen ist und die Gemeinde die lokale Wasserversorgung über eigene Quellen sichert, gilt ein genereller, vorsorglicher Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenweiz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:08Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Ludweis-Aigen im niederösterreichischen Waldviertel gibt es aktuell keine akute behördliche Verordnung für ein generelles Wassernutzungsverbot (wie etwa ein striktes Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot per Verordnung).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Ludweis-Aigen im niederösterreichischen Waldviertel gibt es aktuell keine akute behördliche Verordnung für ein generelles Wassernutzungsverbot (wie etwa ein striktes Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot per Verordnung).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:13

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)