Ludweis-AigenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da das Waldviertel jedoch regelmäßig von sommerlicher Trockenheit und sinkenden Grundwasserspiegeln betroffen ist und die Gemeinde die lokale Wasserversorgung über eigene Quellen sichert, gilt ein genereller, vorsorglicher Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: weiz.at · Geprüft 08.09.2026, 19:13 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da das Waldviertel jedoch regelmäßig von sommerlicher Trockenheit und sinkenden Grundwasserspiegeln betroffen ist und die Gemeinde die lokale Wasserversorgung über eigene Quellen sichert, gilt ein genereller, vorsorglicher Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Da das Waldviertel jedoch regelmäßig von sommerlicher Trockenheit und sinkenden Grundwasserspiegeln betroffen ist und die Gemeinde die lokale Wasserversorgung über eigene Quellen sichert, gilt ein genereller, vorsorglicher Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenweiz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:08Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für die Marktgemeinde Ludweis-Aigen im niederösterreichischen Waldviertel gibt es aktuell keine akute behördliche Verordnung für ein generelles Wassernutzungsverbot (wie etwa ein striktes Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot per Verordnung).
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Ludweis-Aigen im niederösterreichischen Waldviertel gibt es aktuell keine akute behördliche Verordnung für ein generelles Wassernutzungsverbot (wie etwa ein striktes Poolbefüllungsverbot oder Rasensprengverbot per Verordnung).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:13
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungweiz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:08Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 09:55. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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