LosensteinOberösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Abstimmungspflicht mit dem Wasserwart vor Entnahme größerer Wassermengen
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf Poolbefüllungen
- Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Wir ersuchen die Bevölkerung von Losenstein dringend, derzeit keine unnötig großen Wasserentnahmen (Poolbefüllungen, Rasenbewässerung, etc.) vorzunehmen. Die Quellanlagen liefern derzeit aufgrund der Trockenheit kaum noch Wasser, sodass die Hauptlast der Versorgung derzeit am Tiefbrunnen Meissenedt liegt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: losenstein.at, 04. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 04. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf Poolbefüllungen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
- Abstimmungspflicht mit dem Wasserwart vor Entnahme größerer Wassermengen – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf Poolbefüllungen
Die Gemeinde Losenstein ersucht die Bevölkerung dringend, derzeit keine unnötig großen Wasserentnahmen wie Poolbefüllungen vorzunehmen, da die Quellanlagen aufgrund der Trockenheit kaum noch Wasser liefern und die Versorgung hauptsächlich über den Tiefbrunnen Meissenedt läuft.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir ersuchen die Bevölkerung von Losenstein dringend, derzeit keine unnötig großen Wasserentnahmen (Poolbefüllungen, Rasenbewässerung, etc.) vorzunehmen. Die Quellanlagen liefern derzeit aufgrund der Trockenheit kaum noch Wasser, sodass die Hauptlast der Versorgung derzeit am Tiefbrunnen Meissenedt liegt.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 15:46
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Losensteinlosenstein.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:45Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Rasenbewässerung
Appell zum Verzicht auf Rasenbewässerung
Die Gemeinde Losenstein ersucht die Bevölkerung dringend, derzeit keine unnötig großen Wasserentnahmen wie Rasenbewässerung vorzunehmen, da die Quellanlagen aufgrund der Trockenheit kaum noch Wasser liefern und die Versorgung hauptsächlich über den Tiefbrunnen Meissenedt läuft.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir ersuchen die Bevölkerung von Losenstein dringend, derzeit keine unnötig großen Wasserentnahmen (Poolbefüllungen, Rasenbewässerung, etc.) vorzunehmen.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:09
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Losensteinlosenstein.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:45Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Wasserentnahme
Abstimmungspflicht mit dem Wasserwart vor Entnahme größerer Wassermengen
Vor der Entnahme größerer Wassermengen ist jedenfalls eine Abstimmung mit dem Wasserwart Achleitner Andreas (0650/334 02 16) erforderlich, um eine Überlastung des Versorgungssystems zu vermeiden. Hintergrund ist eine nicht gemeldete, überdimensionale Entnahme im Bereich Hochbehälter Kirchenberg, die beinahe einen Totalausfall verursacht hätte.
Wortlaut der Kundmachung
„Wir ersuchen daher VOR Entnahme größerer Wassermengen jedenfalls um Abstimmung mit unserem Wasserwart Achleitner Andreas (0650/334 02 16) , um solche Situation zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 04. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:09
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Gemeinde Losensteinlosenstein.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 15:45Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 08:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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