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LitzelsdorfBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Befüllung von Pools mit Trinkwasser bei Verstoß 500 Euro Strafe

Eingeschränkt

  • Sparmaßnahmen der Wassergenossenschaft mit Kontrollen und Strafen

Bitte freiwillig

  • Sparaufruf der Wassergenossenschaft Litzelsdorf bleibt bestehen
  • Appell des Bezirksfeuerwehrkommandos Oberwart zum Verzicht auf Poolbefüllungen und Autowaschen
  • Appell der Feuerwehr zum Verzicht auf Gartenbewässerung

Erlaubt bleibt

  • Was man zum Leben braucht, ist erlaubt – z. B. kleiner Gemüsegarten, Blumengießen; niemand werde wegen ein paar Tomatenpflanzen bestraft.
  • Gießen von Blumen und eines kleinen Gemüsegartens ('ein paar Tomatenpflanzen') ist ausdrücklich erlaubt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 06. August 2026): „Der Wasserverbrauch in Litzelsdorf wird mittlerweile verstärkt kontrolliert. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss demnach mit Konsequenzen rechnen, etwa bei der Befüllung von Pools. In Einzelfällen können Strafen von bis zu 500 Euro verhängt werden. Die Wassergenossenschaft ruft daher weiterhin dazu auf, die Sparmaßnahmen einzuhalten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kurier.at, 06. August 2026 · meinbezirk.at, 11. August 2026 · krone.at, 06. September 2026 · Geprüft 17.09.2026, 02:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 06. August 2026 – Sparmaßnahmen der Wassergenossenschaft mit Kontrollen und Strafen – Einschränkung
  2. 11. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Sparaufruf der Wassergenossenschaft Litzelsdorf bleibt bestehen – Freiwilliger Appell
    • Appell des Bezirksfeuerwehrkommandos Oberwart zum Verzicht auf Poolbefüllungen und Autowaschen – Freiwilliger Appell
  3. 06. September 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Verbot der Befüllung von Pools mit Trinkwasser bei Verstoß 500 Euro Strafe – Verbot
    • Appell der Feuerwehr zum Verzicht auf Gartenbewässerung – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Sparmaßnahmen der Wassergenossenschaft mit Kontrollen und Strafen

    Einschränkung

    Die Wassergenossenschaft Litzelsdorf hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit Sparmaßnahmen eingeführt. Der Wasserverbrauch wird verstärkt kontrolliert; Verstöße gegen die Vorgaben können mit Strafen bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Genossenschaft ruft weiterhin zur Einhaltung der Maßnahmen und zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Die konkreten Inhalte der Vorgaben sind dem Artikel nicht im Detail zu entnehmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Der Wasserverbrauch in Litzelsdorf wird mittlerweile verstärkt kontrolliert. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss demnach mit Konsequenzen rechnen, etwa bei der Befüllung von Pools. In Einzelfällen können Strafen von bis zu 500 Euro verhängt werden. Die Wassergenossenschaft ruft daher weiterhin dazu auf, die Sparmaßnahmen einzuhalten.“

    Gültigkeit
    seit 06. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 02:16

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Sparaufruf der Wassergenossenschaft Litzelsdorf bleibt bestehen

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Litzelsdorf bestätigt nach einer Ausschusssitzung, dass der Verbrauch nach dem Sparaufruf zurückgegangen ist und die Versorgung gesichert werden konnte. Die Bevölkerung wird weiterhin gebeten, sparsam mit Trinkwasser umzugehen; die bisherigen Maßnahmen und Sanktionsdrohungen bleiben bestehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Eine Warnung hatte die Gemeinde Litzelsdorf vergangene Woche ausgeschickt. Seitens der Wassergenossenschaft gab es sogar Sanktionsdrohungen bei Missachtung. ... "Da der Verbrauch nach dem Sparaufruf zurückgegangen ist, konnten wir die Wasserversorgung in den letzten Tagen sicherstellen. Wir danken der Bevölkerung, dass sie sparsam mit unserem wertvollen Trinkwasser umgehen und bitten es auch weiterhin zu tun. Wäre der Verbrauch wie zuvor gleich geblieben - rund 200 bis 201 Kubikmeter - wäre unser Hochbehälter schon leer", sagt Obmann Peter Fassl“

    Gültigkeit
    seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:22

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell des Bezirksfeuerwehrkommandos Oberwart zum Verzicht auf Poolbefüllungen und Autowaschen

    Empfehlung

    Das Bezirksfeuerwehrkommando Oberwart mahnt wegen der angespannten Trinkwasser- und Löschwasserlage im Bezirk Oberwart (zu dem Litzelsdorf gehört), auf unnötigen Wasserverbrauch – insbesondere Poolbefüllungen und Autowaschen – zu verzichten, um die Versorgung für Bevölkerung und Einsatzkräfte sicherzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „"Zusätzlich ist die Trinkwassersituation angespannt. Dies kann im Ernstfall auch Auswirkungen auf die Löschwasserversorgung haben. Wassersparen hat daher oberste Priorität. Auf unnötigen Wasserverbrauch – insbesondere Poolbefüllungen, Autowaschen und ähnliche Anwendungen – sollte verzichtet werden, um die Wasserversorgung für Bevölkerung und Einsatzkräfte sicherzustellen", betont Alexander Flaschberger vom Bezirksfeuerwehrkommando Oberwart.“

    Gültigkeit
    seit 11. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    11. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:22

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Verbot der Befüllung von Pools mit Trinkwasser bei Verstoß 500 Euro Strafe

    Verbot

    Die Wassergenossenschaft Litzelsdorf kontrolliert wegen der Wasserknappheit Hinweise auf auffällig hohen Wasserverbrauch. Die Befüllung von Pools mit Trinkwasser ist seit Jahren in den Statuten verboten; bei Verstoß drohen 500 Euro Strafe, im äußersten Fall der Ausschluss aus der Genossenschaft. Der Ausschuss entscheidet im Einzelfall über das weitere Vorgehen; es gibt kein starres Strafschema.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Was man zum Leben braucht, ist erlaubt – z. B. kleiner Gemüsegarten, Blumengießen; niemand werde wegen ein paar Tomatenpflanzen bestraft.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolfüllungen sind in Litzelsdorf derzeit tabu. Wer gegen die Sparmaßnahmen verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 500 Euro rechnen. [...] Eine Ausnahme ist allerdings seit Jahren in den Statuten verankert: Wer trotz Verbots einen Pool mit Trinkwasser befüllt, muss 500 Euro bezahlen. Im äußersten Fall kann ein Mitglied laut Satzung sogar aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden.“

    Gültigkeit
    seit 06. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Bis 500 Euro Geldbußekrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 17:46Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Gartenbewässerung

    Appell der Feuerwehr zum Verzicht auf Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Die Feuerwehr appelliert eindringlich an die Bevölkerung von Litzelsdorf, auf Gartenbewässerungen, Poolfüllungen und jeden unnötigen Wasserverbrauch zu verzichten. Hintergrund ist die anhaltende Hitze und Wasserknappheit; zugleich soll genügend Löschwasser gesichert werden. Laut Genossenschaftsobmann Fassl ist das Gießen von Blumen und eines kleinen Gemüsegartens weiterhin erlaubt – es geht um übermäßigen Verbrauch über den haushaltsüblichen Bedarf hinaus.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Gießen von Blumen und eines kleinen Gemüsegartens ('ein paar Tomatenpflanzen') ist ausdrücklich erlaubt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auch sie appelliert eindringlich an die Bevölkerung, auf Gartenbewässerungen, Poolfüllungen und jeden unnötigen Wasserverbrauch zu verzichten. Denn die Sparmaßnahmen dienen nicht nur der Trinkwasserversorgung, sondern sollen auch sicherstellen, dass im Ernstfall genügend Löschwasser zur Verfügung steht.“

    Gültigkeit
    seit 06. September 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    06. September 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Bis 500 Euro Geldbußekrone.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 17:46Übersichtsseite von www.krone.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

10 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 11:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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