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LinzOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Es gibt keine behördlichen Verbote oder Einschränkungen für die Nutzung von Leitungswasser

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Florian) haben dringende Sparappelle und Beschränkungen erlassen: MeinBezirk.at +3“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: land-oberoesterreich.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:46 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Florian) haben dringende Sparappelle und Beschränkungen erlassen: MeinBezirk.at +3

    Wortlaut der Kundmachung

    „Florian) haben dringende Sparappelle und Beschränkungen erlassen: MeinBezirk.at +3“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenland-oberoesterreich.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Übersichtsseite von www.land-oberoesterreich.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Es gibt keine behördlichen Verbote oder Einschränkungen für die Nutzung von Leitungswasser

    Verbot

    Es gibt keine behördlichen Verbote oder Einschränkungen für die Nutzung von Leitungswasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Es gibt keine behördlichen Verbote oder Einschränkungen für die Nutzung von Leitungswasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:46

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Es gibt keine behördlichen Verbote oder Einschränkungen für die Nutzung von Leitungswasserland-oberoesterreich.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:22Übersichtsseite von www.land-oberoesterreich.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 09.10.2026, 03:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)