LilienfeldNiederösterreich
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Illegale Wasserentnahmen aus Fließgewässern bei Wasserknappheit
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 19. August 2026): „Informationsschreiben über Wasserknappheit bei Fließgewässern - illegale Wasserentnahmen“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Lilienfeld, 19. August 2026 · Geprüft 16.09.2026, 23:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 19. August 2026 – Illegale Wasserentnahmen aus Fließgewässern bei Wasserknappheit – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Illegale Wasserentnahmen aus Fließgewässern bei Wasserknappheit
Wortlaut der Kundmachung
„Informationsschreiben über Wasserknappheit bei Fließgewässern - illegale Wasserentnahmen“
- Gültigkeit
- seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 19. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 16.09.2026, 23:22
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Amtsblatt / Kundmachungen: AmtstafelLilienfeld · Gemeindemitteilung · Kundmachung vom 19. August 2026 · abgerufen 16.09.2026, 23:16Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)