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LilienfeldNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Illegale Wasserentnahmen aus Fließgewässern bei Wasserknappheit

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 19. August 2026): „Informationsschreiben über Wasserknappheit bei Fließgewässern - illegale Wasserentnahmen“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Lilienfeld, 19. August 2026 · Geprüft 16.09.2026, 23:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 19. August 2026 – Illegale Wasserentnahmen aus Fließgewässern bei Wasserknappheit – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Illegale Wasserentnahmen aus Fließgewässern bei Wasserknappheit

    Einschränkung

    Wortlaut der Kundmachung

    „Informationsschreiben über Wasserknappheit bei Fließgewässern - illegale Wasserentnahmen“

    Gültigkeit
    seit 19. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    19. August 2026
    Zuletzt geprüft
    16.09.2026, 23:22

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)