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LiebochSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Marktgemeinde Lieboch und den zuständigen Wasserverband Lieboch-Söding liegen für September 2026 keine behördlic

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Lieboch und den zuständigen Wasserverband Lieboch-Söding liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kontrast.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Lieboch und den zuständigen Wasserverband Lieboch-Söding liegen für September 2026 keine behördlic

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Lieboch und den zuständigen Wasserverband Lieboch-Söding liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Lieboch und den zuständigen Wasserverband Lieboch-Söding liegen für September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:25

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Dennoch gilt angesichts der allgemeinen österreichweiten Trockenheit im Spätsommer 2026 der allgemeine Appell der Behörden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch gilt angesichts der allgemeinen österreichweiten Trockenheit im Spätsommer 2026 der allgemeine Appell der Behörden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:45

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkontrast.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:17Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 25.10.2026, 03:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)