Liebenau
Freistadt · Oberösterreich · PLZ 4252
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit befinden sich die Zuläufe aus den Quellen unserer gemeindeeigenen Trinkwasserbrunnen mittlerweile in einem äußerst kritisch niedrigen Zustand.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Das gilt derzeit
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- Dringender Aufruf zum Wassersparen!
Quelle: Marktgemeinde Liebenau
Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.
EmpfehlungStufe 1 – AppellZuletzt geprüft: 20.08.2026, 00:23Kundmachungs-Protokoll (PDF)
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Details zu den aktiven Maßnahmen
Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Dringender Aufruf zum Wassersparen!
Gilt aktuellDie Marktgemeinde Liebenau ruft aufgrund anhaltender Trockenheit und kritisch niedriger Quellzuläufe dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Es wird dazu aufgefordert, den häuslichen Wasserverbrauch auf ein unbedingt nötiges Mindestmaß einzuschränken.
- Gültigkeit
- seit 13. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 00:23
Quellen
- Liebenau: Amtliche BekanntmachungMarktgemeinde Liebenau · official_gazette · abgerufen 19.08.2026, 12:12Direktlink zur Kundmachung
Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen
Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.
Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 22:31.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.
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