Liebenau

Freistadt · Oberösterreich · PLZ 4252

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit befinden sich die Zuläufe aus den Quellen unserer gemeindeeigenen Trinkwasserbrunnen mittlerweile in einem äußerst kritisch niedrigen Zustand.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Das gilt derzeit

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  • Dringender Aufruf zum Wassersparen!

Quelle: Marktgemeinde Liebenau

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

EmpfehlungStufe 1 – AppellZuletzt geprüft: 20.08.2026, 00:23Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Dringender Aufruf zum Wassersparen!

    Gilt aktuell
    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Liebenau ruft aufgrund anhaltender Trockenheit und kritisch niedriger Quellzuläufe dringend zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Es wird dazu aufgefordert, den häuslichen Wasserverbrauch auf ein unbedingt nötiges Mindestmaß einzuschränken.

    Gültigkeit
    seit 13. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 22:31.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".