LichtenbergOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für den Berliner Bezirk Lichtenberg gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder Wasserentnahmeve
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Verbote/Einschränkungen: Nicht zwingend erforderlicher Wasserverbrauch ist strengstens zu vermeiden
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für den Berliner Bezirk Lichtenberg gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder Wasserentnahmeverbote aus dem Trinkwassernetz.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: lichtenberg.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für den Berliner Bezirk Lichtenberg gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder Wasserentnahmeve
Für den Berliner Bezirk Lichtenberg gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder Wasserentnahmeverbote aus dem Trinkwassernetz.
Wortlaut der Kundmachung
„Für den Berliner Bezirk Lichtenberg gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder Wasserentnahmeverbote aus dem Trinkwassernetz.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für den Berliner Bezirk Lichtenberg gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder Wasserentnahmevelichtenberg.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:45Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Landkreis Havelland) besitzt, muss dort geltende strikte Wasserentnahmeverbote für Oberflächengewässer und Rasenbewässerungsverbote tagsüber beachten.
Wortlaut der Kundmachung
„Landkreis Havelland) besitzt, muss dort geltende strikte Wasserentnahmeverbote für Oberflächengewässer und Rasenbewässerungsverbote tagsüber beachten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerunglichtenberg.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:45Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbote/Einschränkungen: Nicht zwingend erforderlicher Wasserverbrauch ist strengstens zu vermeiden
Verbote/Einschränkungen: Nicht zwingend erforderlicher Wasserverbrauch ist strengstens zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbote/Einschränkungen: Nicht zwingend erforderlicher Wasserverbrauch ist strengstens zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbote/Einschränkungen: Nicht zwingend erforderlicher Wasserverbrauch ist strengstens zu vermeidenlichtenberg.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:45Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 07.10.2026, 23:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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