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Lembach im MühlkreisOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche
  • Einschränkung der Gartenbewässerung
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Die wichtigsten Regelungen und Einschränkungen im Überblick:

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Autowäsche: Das Waschen von Fahrzeugen mit Wasser aus der Ortswasserleitung ist untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: lembach-hoerbich.at · Geprüft 08.09.2026, 19:50 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Verbot

    Autowäsche: Das Waschen von Fahrzeugen mit Wasser aus der Ortswasserleitung ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Autowäsche: Das Waschen von Fahrzeugen mit Wasser aus der Ortswasserleitung ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Gartenspritzen und Rasensprenger: Das großflächige Bewässern von Rasenflächen, Beeten oder Grünanlagen mit Trinkwasser ist verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenspritzen und Rasensprenger: Das großflächige Bewässern von Rasenflächen, Beeten oder Grünanlagen mit Trinkwasser ist verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Swimmingpools befüllen: Das Einlassen von Leitungswasser in private Pools ist streng untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Swimmingpools befüllen: Das Einlassen von Leitungswasser in private Pools ist streng untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Die wichtigsten Regelungen und Einschränkungen im Überblick:

    Einschränkung

    Die wichtigsten Regelungen und Einschränkungen im Überblick:

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die wichtigsten Regelungen und Einschränkungen im Überblick:“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:50

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.09.2026, 15:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)