LeitzersdorfNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Vorsorglicher Umgang: Unabhängig von Verboten rufen die Gemeinde und die Landesregierung im Spätsommer generell dazu auf
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Vorsorglicher Umgang: Unabhängig von Verboten rufen die Gemeinde und die Landesregierung im Spätsommer generell dazu auf, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noen.at · Geprüft 08.09.2026, 18:25 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Vorsorglicher Umgang: Unabhängig von Verboten rufen die Gemeinde und die Landesregierung im Spätsommer generell dazu auf
Vorsorglicher Umgang: Unabhängig von Verboten rufen die Gemeinde und die Landesregierung im Spätsommer generell dazu auf, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Vorsorglicher Umgang: Unabhängig von Verboten rufen die Gemeinde und die Landesregierung im Spätsommer generell dazu auf, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Vorsorglicher Umgang: Unabhängig von Verboten rufen die Gemeinde und die Landesregierung im Spätsommer generell dazu aufnoen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Leitzersdorf liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder akuten Wassersparmaßnahmen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Leitzersdorf liegen für September 2026 keine behördlich verordneten Einschränkungen oder akuten Wassersparmaßnahmen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparennoen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:24Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 20:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
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