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LeithaprodersdorfBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Allgemeine Empfehlungen:Auch ohne behördliche Einschränkungen bittet die Region (insbesondere im Rahmen der Klima- und E

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Leithaprodersdorf liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Wassersparmaßnahmen für die Bevölkerung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: leithaprodersdorf.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Für die Gemeinde Leithaprodersdorf liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Wassersparmaßnahmen für die Bevölkerung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Leithaprodersdorf liegen im September 2026 keine spezifischen behördlichen Verbote oder akuten Wassersparmaßnahmen für die Bevölkerung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenleithaprodersdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:06Übersichtsseite von leithaprodersdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Freiwillige Maßnahmen wie der Verzicht auf das großflächige Rasensprengen in der Mittagshitze oder das Aufschieben nicht zwingend notwendiger Poolbefüllungen helfen dabei, die Ressourcen langfristig zu schonen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Freiwillige Maßnahmen wie der Verzicht auf das großflächige Rasensprengen in der Mittagshitze oder das Aufschieben nicht zwingend notwendiger Poolbefüllungen helfen dabei, die Ressourcen langfristig zu schonen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungleithaprodersdorf.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:06Übersichtsseite von leithaprodersdorf.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Allgemeine Empfehlungen:Auch ohne behördliche Einschränkungen bittet die Region (insbesondere im Rahmen der Klima- und E

    Einschränkung

    Allgemeine Empfehlungen:Auch ohne behördliche Einschränkungen bittet die Region (insbesondere im Rahmen der Klima- und Energiemodellregion [KEM] Leithaland) um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeine Empfehlungen:Auch ohne behördliche Einschränkungen bittet die Region (insbesondere im Rahmen der Klima- und Energiemodellregion [KEM] Leithaland) um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 10.10.2026, 09:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)