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Langen bei BregenzVorarlberg

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Wasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 31. Juli 2026): „Da auch in den kommenden Tagen nach derzeitigem Stand keine größeren Niederschläge zu erwarten sind, gewinnt ein achtsamer Umgang mit Wasser zusätzlich an Bedeutung. Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, den eigenen Wasserverbrauch aufmerksam zu hinterfragen und Wasser nur dort einzusetzen, wo es wirklich benötigt wird.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: langen.at, 31. Juli 2026 · Geprüft 06.09.2026, 20:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 31. Juli 2026 – Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Wasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Wasser

    Empfehlung

    Die Gemeinde Langen bei Bregenz bittet angesichts sommerlicher Temperaturen und ausbleibender Niederschläge alle Bürgerinnen und Bürger, den eigenen Wasserverbrauch zu hinterfragen und Wasser nur dort einzusetzen, wo es wirklich benötigt wird.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da auch in den kommenden Tagen nach derzeitigem Stand keine größeren Niederschläge zu erwarten sind, gewinnt ein achtsamer Umgang mit Wasser zusätzlich an Bedeutung. Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, den eigenen Wasserverbrauch aufmerksam zu hinterfragen und Wasser nur dort einzusetzen, wo es wirklich benötigt wird.“

    Gültigkeit
    seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    31. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 20:11

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Langen bei Bregenzlangen.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 31. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:08Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)