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LambrechtenOberösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Unterlassung sonstiger größerer, vermeidbarer Wasserentnahmen

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Swimmingpools
  • Appell zum Verzicht auf das Autowaschen
  • Appell zum Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 18. August 2026): „Die Genossenschaft bittet insbesondere darum, auf folgende Tätigkeiten zu verzichten: Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools Autowaschen Bewässern von Rasenflächen Die Wassergenossenschaft appelliert an die Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. „Jeder eingesparte Liter hilft dabei, unsere Wasserversorgung auch während der anhaltenden Trockenperiode sicherzustellen“, heißt es in der Mitteilung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: austria.com, 18. August 2026 · lambrechten.at, 18. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 11:57 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 18. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Swimmingpools – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Autowaschen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
    • Unterlassung sonstiger größerer, vermeidbarer Wasserentnahmen – Einschränkung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Swimmingpools

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Lambrechten bittet ihre Mitglieder aufgrund der anhaltenden Trockenheit um einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser und insbesondere darum, auf das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools zu verzichten. Hintergrund: Die Versorgung ist derzeit noch gesichert, bei ausbleibenden Niederschlägen könnten jedoch Engpässe auftreten; ein reaktivierter Brunnen mit Enteisenungsanlage soll bis Ende August in Betrieb gehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Genossenschaft bittet insbesondere darum, auf folgende Tätigkeiten zu verzichten: Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools Autowaschen Bewässern von Rasenflächen Die Wassergenossenschaft appelliert an die Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. „Jeder eingesparte Liter hilft dabei, unsere Wasserversorgung auch während der anhaltenden Trockenperiode sicherzustellen“, heißt es in der Mitteilung.“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Autowaschen

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Lambrechten bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auf das Autowaschen zu verzichten. Teil eines allgemeinen Appells zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser, da bei ausbleibenden Niederschlägen Engpässe drohen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Genossenschaft bittet insbesondere darum, auf folgende Tätigkeiten zu verzichten: Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools Autowaschen Bewässern von Rasenflächen“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:57

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf das Bewässern von Rasenflächen

    Empfehlung

    Die Wassergenossenschaft Lambrechten bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auf das Bewässern von Rasenflächen zu verzichten. Teil eines allgemeinen Appells zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser, da bei ausbleibenden Niederschlägen Engpässe drohen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Genossenschaft bittet insbesondere darum, auf folgende Tätigkeiten zu verzichten: Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools Autowaschen Bewässern von Rasenflächen“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 11:56

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

  • Wasserentnahme

    Unterlassung sonstiger größerer, vermeidbarer Wasserentnahmen

    Einschränkung

    Neben Poolbefüllung, Autowäsche und Rasenbewässerung sind in Lambrechten aufgrund der Trockenheit auch sonstige größere, vermeidbare Wasserentnahmen derzeit zu unterlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Nicht notwendige größere Wasserentnahmen sind derzeit zu unterlassen. Dies betrifft insbesondere: ... sonstige größere, vermeidbare Wasserentnahmen“

    Gültigkeit
    seit 18. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    18. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:07

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Lambrechtenlambrechten.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 18. August 2026 · abgerufen 08.09.2026, 09:02Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 12:06. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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