LafnitzSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
- Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz strengsten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Pools & Zisternen: Das Befüllen von Schwimmbecken, Swimmingpools und Zisternen ist untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: rohrbach-lafnitz.at · Geprüft 08.09.2026, 19:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Pools & Zisternen: Das Befüllen von Schwimmbecken, Swimmingpools und Zisternen ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Pools & Zisternen: Das Befüllen von Schwimmbecken, Swimmingpools und Zisternen ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Region Lafnitz gelten im September 2026 aufgrund einer extremen Trockenperiode und massiver Wasserdefizite dringende Wassersparmaßnahmen und behördliche Verbote.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Region Lafnitz gelten im September 2026 aufgrund einer extremen Trockenperiode und massiver Wasserdefizite dringende Wassersparmaßnahmen und behördliche Verbote.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz strengsten
Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz strengstens verboten:
Wortlaut der Kundmachung
„Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz strengstens verboten:“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Um die Trinkwasserversorgung stabil zu halten, sind folgende Aktivitäten mit Wasser aus dem öffentlichen Netz strengstenrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Rasenflächen: Das großflächige oder automatische Bewässern von Rasenanlagen ist verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Rasenflächen: Das großflächige oder automatische Bewässern von Rasenanlagen ist verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungrohrbach-lafnitz.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 11.09.2026, 18:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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