LaakirchenOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, d
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Stadtgemeinde Laakirchen gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Wasserstände in den Brunnen dringliche Appelle zum freiwilligen Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: laakirchen.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:35 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Stadtgemeinde Laakirchen gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Wasserstände in den Brunnen dringliche Appelle zum freiwilligen Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Stadtgemeinde Laakirchen gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Wasserstände in den Brunnen dringliche Appelle zum freiwilligen Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:35
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenlaakirchen.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, d
Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, da die Trinkwasserversorgung grundsätzlich gesichert ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, da die Trinkwasserversorgung grundsätzlich gesichert ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:35
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, dlaakirchen.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 15:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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