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LaakirchenOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, d

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Stadtgemeinde Laakirchen gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Wasserstände in den Brunnen dringliche Appelle zum freiwilligen Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: laakirchen.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:35 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für die Stadtgemeinde Laakirchen gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Wasserstände in den Brunnen dringliche Appelle zum freiwilligen Wassersparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Stadtgemeinde Laakirchen gelten aufgrund der anhaltenden Trockenheit und sinkender Wasserstände in den Brunnen dringliche Appelle zum freiwilligen Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:35

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenlaakirchen.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:04Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, d

    Verbot

    Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, da die Trinkwasserversorgung grundsätzlich gesichert ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ein striktes behördliches Verbot oder eine verpflichtende Einschränkung per Notverordnung wurde jedoch nicht erlassen, da die Trinkwasserversorgung grundsätzlich gesichert ist.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:35

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 15:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)