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Laab im WaldeNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zwar konnte die Vollversorgung durch die Umstellung auf das Versorgungsnetz der Triestingtal-Wasserleitung rasch wieder stabilisiert werden, da hierbei jedoch eine geringere Wassermenge zur Verfügung steht, gelten in der Gemeinde weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: laab.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:20 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Zwar konnte die Vollversorgung durch die Umstellung auf das Versorgungsnetz der Triestingtal-Wasserleitung rasch wieder stabilisiert werden, da hierbei jedoch eine geringere Wassermenge zur Verfügung steht, gelten in der Gemeinde weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zwar konnte die Vollversorgung durch die Umstellung auf das Versorgungsnetz der Triestingtal-Wasserleitung rasch wieder stabilisiert werden, da hierbei jedoch eine geringere Wassermenge zur Verfügung steht, gelten in der Gemeinde weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:20

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenlaab.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbot von Poolbefüllungen: Auf das Neubefüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools und Planschbecken soll komplett verzichtet werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Poolbefüllungen: Auf das Neubefüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools und Planschbecken soll komplett verzichtet werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:20

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)