Laab im WaldeNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zwar konnte die Vollversorgung durch die Umstellung auf das Versorgungsnetz der Triestingtal-Wasserleitung rasch wieder stabilisiert werden, da hierbei jedoch eine geringere Wassermenge zur Verfügung steht, gelten in der Gemeinde weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: laab.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:20 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Zwar konnte die Vollversorgung durch die Umstellung auf das Versorgungsnetz der Triestingtal-Wasserleitung rasch wieder stabilisiert werden, da hierbei jedoch eine geringere Wassermenge zur Verfügung steht, gelten in der Gemeinde weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Zwar konnte die Vollversorgung durch die Umstellung auf das Versorgungsnetz der Triestingtal-Wasserleitung rasch wieder stabilisiert werden, da hierbei jedoch eine geringere Wassermenge zur Verfügung steht, gelten in der Gemeinde weiterhin dringende Aufrufe zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:20
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenlaab.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbot von Poolbefüllungen: Auf das Neubefüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools und Planschbecken soll komplett verzichtet werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Poolbefüllungen: Auf das Neubefüllen oder Nachfüllen von privaten Swimmingpools und Planschbecken soll komplett verzichtet werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:20
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunglaab.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:12Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)