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KrummnußbaumNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: krummnussbaum.at · Geprüft 08.09.2026, 18:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen

    Verbot

    Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Krummnußbaum hat aufgrund anhaltender Hitze und Trockenheit einen offiziellen Aufruf zum Wassersparen erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Marktgemeinde Krummnußbaum hat aufgrund anhaltender Hitze und Trockenheit einen offiziellen Aufruf zum Wassersparen erlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkrummnussbaum.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Einschränkung der Bewässerung: Auf das großflächige Gießen von Rasenflächen und übermäßiges Blumengießen über die Gemeindeleitung sollte verzichtet werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung der Bewässerung: Auf das großflächige Gießen von Rasenflächen und übermäßiges Blumengießen über die Gemeindeleitung sollte verzichtet werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 07:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)