KrummnußbaumNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: krummnussbaum.at · Geprüft 08.09.2026, 18:31 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen
Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen.
Wortlaut der Kundmachung
„Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Zusätzlich gilt ein behördliches Verbot: Es darf keine Wasserentnahme aus Fließgewässern erfolgenkrummnussbaum.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Die Marktgemeinde Krummnußbaum hat aufgrund anhaltender Hitze und Trockenheit einen offiziellen Aufruf zum Wassersparen erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Marktgemeinde Krummnußbaum hat aufgrund anhaltender Hitze und Trockenheit einen offiziellen Aufruf zum Wassersparen erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenkrummnussbaum.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung der Bewässerung: Auf das großflächige Gießen von Rasenflächen und übermäßiges Blumengießen über die Gemeindeleitung sollte verzichtet werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Bewässerung: Auf das großflächige Gießen von Rasenflächen und übermäßiges Blumengießen über die Gemeindeleitung sollte verzichtet werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungkrummnussbaum.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 07:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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