KreuttalNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen n
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen niederösterreichischen Gemeinden), jedoch ist die gesamte Region durch den Rekordsommer 2026 und historisch niedrige Grundwasserspiegel stark gefordert.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kreuttal.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen n
Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen niederösterreichischen Gemeinden), jedoch ist die gesamte Region durch den Rekordsommer 2026 und historisch niedrige Grundwasserspiegel stark gefordert.
Wortlaut der Kundmachung
„Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen niederösterreichischen Gemeinden), jedoch ist die gesamte Region durch den Rekordsommer 2026 und historisch niedrige Grundwasserspiegel stark gefordert.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen nkreuttal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Allgemeiner Sparaufruf: Auch wenn kein striktes Verbot vorliegt, bitten die Behörden im Weinviertel die Bevölkerung generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeiner Sparaufruf: Auch wenn kein striktes Verbot vorliegt, bitten die Behörden im Weinviertel die Bevölkerung generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenkreuttal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.09.2026, 08:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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