← Suche

KreuttalNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen n
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen niederösterreichischen Gemeinden), jedoch ist die gesamte Region durch den Rekordsommer 2026 und historisch niedrige Grundwasserspiegel stark gefordert.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kreuttal.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen n

    Verbot

    Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen niederösterreichischen Gemeinden), jedoch ist die gesamte Region durch den Rekordsommer 2026 und historisch niedrige Grundwasserspiegel stark gefordert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zwar gibt es für Kreuttal aktuell kein akutes, behördlich verordnetes Verbot (wie in manchen anderen stark betroffenen niederösterreichischen Gemeinden), jedoch ist die gesamte Region durch den Rekordsommer 2026 und historisch niedrige Grundwasserspiegel stark gefordert.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Allgemeiner Sparaufruf: Auch wenn kein striktes Verbot vorliegt, bitten die Behörden im Weinviertel die Bevölkerung generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeiner Sparaufruf: Auch wenn kein striktes Verbot vorliegt, bitten die Behörden im Weinviertel die Bevölkerung generell um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkreuttal.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.09.2026, 08:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)