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Kötschach-MauthenKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Appell zum bewussten Umgang mit Wasser
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 08. Juni 2026): „Die Gemeinde Kötschach-Mauthen erinnert daran, dass ein sorgsamer Umgang mit Trinkwasser gerade in Trockenperioden entscheidend ist. Mit bewusstem Verhalten kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, die Versorgung langfristig zu sichern und Engpässe zu vermeiden. Ziel ist es, Einschränkungen gar nicht erst notwendig werden zu lassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: meinbezirk.at, 08. Juni 2026 · koetschach-mauthen.gv.at · Geprüft 17.09.2026, 02:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 08. Juni 2026 – Appell zum bewussten Umgang mit Wasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum bewussten Umgang mit Wasser

    Empfehlung

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde Kötschach-Mauthen erinnert daran, dass ein sorgsamer Umgang mit Trinkwasser gerade in Trockenperioden entscheidend ist. Mit bewusstem Verhalten kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, die Versorgung langfristig zu sichern und Engpässe zu vermeiden. Ziel ist es, Einschränkungen gar nicht erst notwendig werden zu lassen.“

    Gültigkeit
    seit 08. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    08. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 02:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Möchten Sie wissen, ob es aktuelle Verbote (wie das Befüllen von Pools oder Autowaschen) für Ihre spezifische Ortschaft gibt, oder benötigen Sie Tipps zum Wassersparen im Garten?

    Wortlaut der Kundmachung

    „Möchten Sie wissen, ob es aktuelle Verbote (wie das Befüllen von Pools oder Autowaschen) für Ihre spezifische Ortschaft gibt, oder benötigen Sie Tipps zum Wassersparen im Garten?“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungkoetschach-mauthen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Übersichtsseite von www.koetschach-mauthen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gießen einschränken: Der Verbrauch beim Bewässern von Gärten und Grünanlagen soll stark reduziert werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gießen einschränken: Der Verbrauch beim Bewässern von Gärten und Grünanlagen soll stark reduziert werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerungkoetschach-mauthen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Übersichtsseite von www.koetschach-mauthen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen hat in den Sommermonaten wiederholt und zuletzt im Juli und August 2026 an die Bevölkerung appelliert, sparsam mit dem Leitungswasser umzugehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen hat in den Sommermonaten wiederholt und zuletzt im Juli und August 2026 an die Bevölkerung appelliert, sparsam mit dem Leitungswasser umzugehen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:57

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkoetschach-mauthen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Übersichtsseite von www.koetschach-mauthen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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