Kötschach-MauthenKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Appell zum bewussten Umgang mit Wasser
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 08. Juni 2026): „Die Gemeinde Kötschach-Mauthen erinnert daran, dass ein sorgsamer Umgang mit Trinkwasser gerade in Trockenperioden entscheidend ist. Mit bewusstem Verhalten kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, die Versorgung langfristig zu sichern und Engpässe zu vermeiden. Ziel ist es, Einschränkungen gar nicht erst notwendig werden zu lassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: meinbezirk.at, 08. Juni 2026 · koetschach-mauthen.gv.at · Geprüft 17.09.2026, 02:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 08. Juni 2026 – Appell zum bewussten Umgang mit Wasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum bewussten Umgang mit Wasser
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde Kötschach-Mauthen erinnert daran, dass ein sorgsamer Umgang mit Trinkwasser gerade in Trockenperioden entscheidend ist. Mit bewusstem Verhalten kann jede und jeder Einzelne dazu beitragen, die Versorgung langfristig zu sichern und Engpässe zu vermeiden. Ziel ist es, Einschränkungen gar nicht erst notwendig werden zu lassen.“
- Gültigkeit
- seit 08. Juni 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 08. Juni 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 02:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kötschach-Mauthen: Gemeinde appelliert wegen Trockenheit an bewussten Umgang mit Wassermeinbezirk.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 08. Juni 2026 · abgerufen 17.09.2026, 02:22Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Möchten Sie wissen, ob es aktuelle Verbote (wie das Befüllen von Pools oder Autowaschen) für Ihre spezifische Ortschaft gibt, oder benötigen Sie Tipps zum Wassersparen im Garten?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob es aktuelle Verbote (wie das Befüllen von Pools oder Autowaschen) für Ihre spezifische Ortschaft gibt, oder benötigen Sie Tipps zum Wassersparen im Garten?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:57
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungkoetschach-mauthen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Übersichtsseite von www.koetschach-mauthen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gießen einschränken: Der Verbrauch beim Bewässern von Gärten und Grünanlagen soll stark reduziert werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Gießen einschränken: Der Verbrauch beim Bewässern von Gärten und Grünanlagen soll stark reduziert werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:57
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungkoetschach-mauthen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Übersichtsseite von www.koetschach-mauthen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen hat in den Sommermonaten wiederholt und zuletzt im Juli und August 2026 an die Bevölkerung appelliert, sparsam mit dem Leitungswasser umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Marktgemeinde Kötschach-Mauthen hat in den Sommermonaten wiederholt und zuletzt im Juli und August 2026 an die Bevölkerung appelliert, sparsam mit dem Leitungswasser umzugehen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:57
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenkoetschach-mauthen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:51Übersichtsseite von www.koetschach-mauthen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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