KobenzSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Kobenz gelten für September 2026 keine strikten, gesetzlichen Verbote zur Wassernutzung, jedoch hat die Gemeinde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels offizielle Aufrufe zum bewussten und schonenden Umgang mit Trinkwasser gestartet.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: Kobenz · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Marktgemeinde Kobenz gelten für September 2026 keine strikten, gesetzlichen Verbote zur Wassernutzung, jedoch hat die Gemeinde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels offizielle Aufrufe zum bewussten und schonenden Umgang mit Trinkwasser gestartet.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Kobenz gelten für September 2026 keine strikten, gesetzlichen Verbote zur Wassernutzung, jedoch hat die Gemeinde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels offizielle Aufrufe zum bewussten und schonenden Umgang mit Trinkwasser gestartet.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum WassersparenKobenz · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Fahrzeugwäschen einschränken: Vom privaten Autowaschen auf unbefestigtem Grund oder öffentlichen Straßen wird aus Gründen des Grundwasserschutzes und der Einsparung dringend abgeraten.
Wortlaut der Kundmachung
„Fahrzeugwäschen einschränken: Vom privaten Autowaschen auf unbefestigtem Grund oder öffentlichen Straßen wird aus Gründen des Grundwasserschutzes und der Einsparung dringend abgeraten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der FahrzeugwäscheKobenz · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 04:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)