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KobenzSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Kobenz gelten für September 2026 keine strikten, gesetzlichen Verbote zur Wassernutzung, jedoch hat die Gemeinde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels offizielle Aufrufe zum bewussten und schonenden Umgang mit Trinkwasser gestartet.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Kobenz · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In der Marktgemeinde Kobenz gelten für September 2026 keine strikten, gesetzlichen Verbote zur Wassernutzung, jedoch hat die Gemeinde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels offizielle Aufrufe zum bewussten und schonenden Umgang mit Trinkwasser gestartet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Kobenz gelten für September 2026 keine strikten, gesetzlichen Verbote zur Wassernutzung, jedoch hat die Gemeinde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der spürbaren Auswirkungen des Klimawandels offizielle Aufrufe zum bewussten und schonenden Umgang mit Trinkwasser gestartet.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenKobenz · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Einschränkung

    Fahrzeugwäschen einschränken: Vom privaten Autowaschen auf unbefestigtem Grund oder öffentlichen Straßen wird aus Gründen des Grundwasserschutzes und der Einsparung dringend abgeraten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Fahrzeugwäschen einschränken: Vom privaten Autowaschen auf unbefestigtem Grund oder öffentlichen Straßen wird aus Gründen des Grundwasserschutzes und der Einsparung dringend abgeraten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 04:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)