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KnittelfeldSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Trinkwasserversorgung in Knittelfeld ist trotz der sommerlichen Hitzeperioden gesichert, und es wurden von der Stadtgemeinde keine behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen für September 2026 erlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: knittelfeld.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Die Trinkwasserversorgung in Knittelfeld ist trotz der sommerlichen Hitzeperioden gesichert, und es wurden von der Stadtgemeinde keine behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen für September 2026 erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Trinkwasserversorgung in Knittelfeld ist trotz der sommerlichen Hitzeperioden gesichert, und es wurden von der Stadtgemeinde keine behördlichen Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen für September 2026 erlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenknittelfeld.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Keine Verbote: Es gibt derzeit keine Einschränkungen für das Befüllen von Pools, das Rasensprengen oder das Autowaschen im Gemeindegebiet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Verbote: Es gibt derzeit keine Einschränkungen für das Befüllen von Pools, das Rasensprengen oder das Autowaschen im Gemeindegebiet.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 24.10.2026, 07:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)