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KlosterneuburgNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit
  • Bitte um Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser
  • Bitte um Verzicht auf Gartenbewässerung mit Trinkwasser
  • Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Poolanlagen mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 20. August 2026): „Die Trinkwasserversorgung in unserer Stadt ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten die Stadtgemeinde Klosterneuburg vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. [...] sind die Bürger aufgerufen, in dieser herausfordernden Zeit besonders sorgsam mit unserem Wasser umzugehen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: klosterneuburg.at, 20. August 2026 · unser-klosterneuburg.at, 01. August 2026 · Geprüft 07.09.2026, 18:14 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 19. Juni 2026 – Aufhebung des Badeverbots für den Altarm im Strandbad Klosterneuburg – aufgehoben
  2. 01. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Bitte um Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf Gartenbewässerung mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Poolanlagen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
  3. 20. August 2026 – Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit

    Empfehlung

    Die Stadtgemeinde Klosterneuburg bittet die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Die Versorgung ist laut Stadt aktuell gesichert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Trinkwasserversorgung in unserer Stadt ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten die Stadtgemeinde Klosterneuburg vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. [...] sind die Bürger aufgerufen, in dieser herausfordernden Zeit besonders sorgsam mit unserem Wasser umzugehen.“

    Gültigkeit
    seit 20. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    20. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:09

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Stadtgemeinde Klosterneuburgklosterneuburg.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 20. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:06Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Bitte um Verzicht auf Rasenbewässerung mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Stadtgemeinde Klosterneuburg bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Konkret wird gebeten, das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser zu vermeiden. Die Trinkwasserversorgung ist aktuell gesichert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist aktuell gesichert. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 01. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:14

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Trinkwasserinfo_A4_Dachmarke-1-3unser-klosterneuburg.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:09Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Bitte um Verzicht auf Gartenbewässerung mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Stadtgemeinde Klosterneuburg, das Bewässern von Gärten mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser“

    Gültigkeit
    seit 01. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:14

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Trinkwasserinfo_A4_Dachmarke-1-3unser-klosterneuburg.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:09Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Bitte um Verzicht auf das Befüllen von Poolanlagen mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Stadtgemeinde Klosterneuburg, das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen mit Trinkwasser zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: ... das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen“

    Gültigkeit
    seit 01. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    01. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 18:14

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Trinkwasserinfo_A4_Dachmarke-1-3unser-klosterneuburg.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 01. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 18:09Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 1 beendete Maßnahme

Transparenz

29 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:51. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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