Klein-NeusiedlNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Klein-Neusiedl liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkunge
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Klein-Neusiedl liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:39 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Klein-Neusiedl liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkunge
Für die Gemeinde Klein-Neusiedl liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Klein-Neusiedl liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:39
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Klein-Neusiedl liegen im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungenoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 08.10.2026, 15:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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