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Kleblach-LindKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine akuten Verbote: Das Befüllen von Pools, Autowaschen oder das Gießen von Gärten unterliegt derzeit keinen Verboten oder zeitlichen Einschränkungen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kleblach-lind.at · Geprüft 08.09.2026, 19:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Keine akuten Verbote: Das Befüllen von Pools, Autowaschen oder das Gießen von Gärten unterliegt derzeit keinen Verboten oder zeitlichen Einschränkungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine akuten Verbote: Das Befüllen von Pools, Autowaschen oder das Gießen von Gärten unterliegt derzeit keinen Verboten oder zeitlichen Einschränkungen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:38

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungkleblach-lind.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Übersichtsseite von www.kleblach-lind.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    Für die Gemeinde Kleblach-Lind liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen der Trinkwasserversorgung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Kleblach-Lind liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen der Trinkwasserversorgung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:38

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkleblach-lind.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Übersichtsseite von www.kleblach-lind.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.09.2026, 15:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)