Kleblach-LindKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine akuten Verbote: Das Befüllen von Pools, Autowaschen oder das Gießen von Gärten unterliegt derzeit keinen Verboten oder zeitlichen Einschränkungen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kleblach-lind.at · Geprüft 08.09.2026, 19:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine akuten Verbote: Das Befüllen von Pools, Autowaschen oder das Gießen von Gärten unterliegt derzeit keinen Verboten oder zeitlichen Einschränkungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine akuten Verbote: Das Befüllen von Pools, Autowaschen oder das Gießen von Gärten unterliegt derzeit keinen Verboten oder zeitlichen Einschränkungen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungkleblach-lind.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Übersichtsseite von www.kleblach-lind.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Kleblach-Lind liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen der Trinkwasserversorgung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Kleblach-Lind liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, verpflichtenden Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen der Trinkwasserversorgung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenkleblach-lind.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Übersichtsseite von www.kleblach-lind.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.09.2026, 15:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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