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Klagenfurt am WörtherseeKärnten

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Bitte freiwillig

  • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Die Stadtwerke appellieren daher auch bei ausreichenden Reserven zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: mein-klagenfurt.at, 14. August 2026 · stw.at · Geprüft 17.09.2026, 07:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 14. August 2026 – Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Die Stadtwerke Klagenfurt appellieren bei ausreichenden Wasserreserven zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser. Der Aufruf erfolgt im Kontext der anhaltenden Hitzewelle mit 33 Hitzetagen und langfristiger Klimawandel-Problematik, ist aber nicht als verbindliche Einschränkung formuliert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Stadtwerke appellieren daher auch bei ausreichenden Reserven zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    14. August 2026
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 07:47

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In der Stadt Klagenfurt am Wörthersee gelten aktuell im September 2026 keine behördlichen Verbote oder strengen Wassersparverordnungen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Während in einigen kleineren Kärntner Umlandgemeinden bei anhaltender Trockenheit strenge Verordnungen oder Verbote gelten, setzt die Landeshauptstadt auf eine Kombination aus langfristigen Infrastrukturprojekten und allgemeinen Appellen zum bewussten Umgang mit der Ressource Wasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    17.09.2026, 01:26

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenstw.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:03Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

14 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)