Klagenfurt am WörtherseeKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Bitte freiwillig
- Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 14. August 2026): „Die Stadtwerke appellieren daher auch bei ausreichenden Reserven zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: mein-klagenfurt.at, 14. August 2026 · stw.at · Geprüft 17.09.2026, 07:47 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 14. August 2026 – Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die Stadtwerke Klagenfurt appellieren bei ausreichenden Wasserreserven zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser. Der Aufruf erfolgt im Kontext der anhaltenden Hitzewelle mit 33 Hitzetagen und langfristiger Klimawandel-Problematik, ist aber nicht als verbindliche Einschränkung formuliert.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Stadtwerke appellieren daher auch bei ausreichenden Reserven zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- seit 14. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 14. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 07:47
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Trotz Hitze: Trinkwasserversorgung in Klagenfurt gesichertmein-klagenfurt.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 14. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 07:33Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Stadt Klagenfurt am Wörthersee gelten aktuell im September 2026 keine behördlichen Verbote oder strengen Wassersparverordnungen.
Wortlaut der Kundmachung
„Während in einigen kleineren Kärntner Umlandgemeinden bei anhaltender Trockenheit strenge Verordnungen oder Verbote gelten, setzt die Landeshauptstadt auf eine Kombination aus langfristigen Infrastrukturprojekten und allgemeinen Appellen zum bewussten Umgang mit der Ressource Wasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 17.09.2026, 01:26
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenstw.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:03Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
14 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 15:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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