Kirchheim im InnkreisOberösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da weite Teile Oberösterreichs und des Innviertels nach den heißen Sommermonaten jedoch unter historisch niedrigen Grundwasserständen leiden, gilt weiterhin der allgemeine, dringende Appell zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kirchheim.at · Geprüft 08.09.2026, 19:50 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da weite Teile Oberösterreichs und des Innviertels nach den heißen Sommermonaten jedoch unter historisch niedrigen Grundwasserständen leiden, gilt weiterhin der allgemeine, dringende Appell zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Da weite Teile Oberösterreichs und des Innviertels nach den heißen Sommermonaten jedoch unter historisch niedrigen Grundwasserständen leiden, gilt weiterhin der allgemeine, dringende Appell zum sorgsamen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:50
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenkirchheim.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:49Übersichtsseite von www.kirchheim.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 06:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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