Kirchdorf in TirolTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Abkochgebot für Trinkwasser
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Während in einigen Nachbargemeinden im Bezirk Kitzbühel (wie in Kirchberg in Tirol) aufgrund von vorübergehenden Keimbelastungen Ende August spezielle Abkochgebote und Verzehrempfehlungen galten, ist das Wassernetz in Kirchdorf davon nicht betroffen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:03 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Abkochgebot für Trinkwasser
Während in einigen Nachbargemeinden im Bezirk Kitzbühel (wie in Kirchberg in Tirol) aufgrund von vorübergehenden Keimbelastungen Ende August spezielle Abkochgebote und Verzehrempfehlungen galten, ist das Wassernetz in Kirchdorf davon nicht betroffen.
Wortlaut der Kundmachung
„Während in einigen Nachbargemeinden im Bezirk Kitzbühel (wie in Kirchberg in Tirol) aufgrund von vorübergehenden Keimbelastungen Ende August spezielle Abkochgebote und Verzehrempfehlungen galten, ist das Wassernetz in Kirchdorf davon nicht betroffen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Abkochgebot für Trinkwasserbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:03Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Kirchdorf in Tirol liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Kirchdorf in Tirol liegen im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen oder Verbote vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:03
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:03Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 10.10.2026, 07:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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