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Kirchdorf am InnOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für Kirchdorf am Inn (sowie die gesamte Region Innviertel/Oberösterreich) gibt es im September 2026 keine flächendeckend

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für Kirchdorf am Inn (sowie die gesamte Region Innviertel/Oberösterreich) gibt es im September 2026 keine flächendeckenden, gesetzlich verpflichtenden Verbote.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kirchdorfaminn.at · Geprüft 08.09.2026, 19:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für Kirchdorf am Inn (sowie die gesamte Region Innviertel/Oberösterreich) gibt es im September 2026 keine flächendeckend

    Verbot

    Für Kirchdorf am Inn (sowie die gesamte Region Innviertel/Oberösterreich) gibt es im September 2026 keine flächendeckenden, gesetzlich verpflichtenden Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für Kirchdorf am Inn (sowie die gesamte Region Innviertel/Oberösterreich) gibt es im September 2026 keine flächendeckenden, gesetzlich verpflichtenden Verbote.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:38

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Allerdings haben die anhaltende Trockenheit, historisch niedrige Grundwasserstände und der hohe Verbrauch der Sommermonate dazu geführt, dass Gemeinden der Region dringend an die Bevölkerung appellieren, Trinkwasser im Alltag strikt einzusparen, um Engpässe zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allerdings haben die anhaltende Trockenheit, historisch niedrige Grundwasserstände und der hohe Verbrauch der Sommermonate dazu geführt, dass Gemeinden der Region dringend an die Bevölkerung appellieren, Trinkwasser im Alltag strikt einzusparen, um Engpässe zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:49

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenkirchdorfaminn.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:34Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 11.09.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)