Kirchberg in TirolTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
- Verbot der Befüllung von Schwimmbädern und Swimmingpools mit Trinkwasser
- Verbot der Befüllung von Pools
- Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken aus dem öffentlichen Netz
- Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser (Fassaden, Terrassen, Gehwege)
- Verbot der Autowäsche auf privaten Liegenschaften
Eingeschränkt
- Einschränkung des Gießens von Nutzgärten auf Nacht- und Morgenstunden
Bitte freiwillig
- Appell zum Wassersparen
Erlaubt bleibt
- Ausgenommen sind nur unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren sowie zwingend notwendige Einsätze der Feuerwehr.
- Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserkreislauf sowie unaufschiebbare Verwendungen zur Gefahrenabwehr und Einsätze der Feuerwehr.
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 12. August 2026): „...untersagte gleichzeitig die Befüllung von Pools, das Abspritzen von Hauseinfahrten und Fassaden sowie das Bewässern von Rasenflächen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: kitzanzeiger.at, 12. August 2026 · kitzanzeiger.at · kirchberg-tirol.gv.at · Geprüft 07.09.2026, 22:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 05. August 2026 – Verbot der Befüllung von Schwimmbädern und Swimmingpools mit Trinkwasser – Verbot
- 12. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen – Verbot
- Verbot der Befüllung von Pools – Verbot
- Appell zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
- 27. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Entwarnung: Trinkwasser nach Chlorung wieder bedenkenlos genießbar – aufgehoben
- Entwarnung Trinkwasserqualität: Wasser wieder bedenkenlos trinkbar – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Rasenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
Die Kirchberger Gemeindeführung hat das Bewässern von Rasenflächen untersagt, da der Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser während der Hitzewelle rasant gestiegen war.
Wortlaut der Kundmachung
„...untersagte gleichzeitig die Befüllung von Pools, das Abspritzen von Hauseinfahrten und Fassaden sowie das Bewässern von Rasenflächen.“
- Gültigkeit
- seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 12. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 22:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Hitzewelle hält an: Wird im Bezirk das Trinkwasser knapp?kitzanzeiger.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 12. August 2026 · abgerufen 09.09.2026, 21:23Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot der Befüllung von Schwimmbädern und Swimmingpools mit Trinkwasser
Das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools mit Trinkwasser ist ab sofort zu unterlassen. Teil des Sparmaßnahmenpakets der Gemeinde Kirchberg zur Sicherung von Trink- und Löschwasserversorgung.
Wortlaut der Kundmachung
„Das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools sowie das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser ist ab sofort zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 05. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 22:40
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In Kirchberg hat der Gartenschlauch Pausekitzanzeiger.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 05. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:33Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot der Befüllung von Pools
Die Kirchberger Gemeindeführung hat die Befüllung von Pools untersagt. Hintergrund ist der stark gestiegene Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser während der Hitzewelle; parallel wurde über die Gemeinde-App zum Wassersparen aufgerufen.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Kirchberger Gemeindeführung wagte vor rund zwei Wochen den Vorstoß, rief die Bürger über die Gemeinde APP zum Wassersparen auf und untersagte gleichzeitig die Befüllung von Pools, das Abspritzen von Hauseinfahrten und Fassaden sowie das Bewässern von Rasenflächen. Weil der Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser rasant in die Höhe geschnellt war, wie Bgm. Helmut Berger gegenüber dem Kitzbüheler Anzei...“
- Gültigkeit
- seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 12. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 22:35
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Hitzewelle hält an: Wird im Bezirk das Trinkwasser knapp?kitzanzeiger.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 12. August 2026 · abgerufen 09.09.2026, 21:23Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Befüllung privater Pools
Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken aus dem öffentlichen Netz
Bis auf Weiteres ist das erstmalige Befüllen oder der Wasseraustausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz strengstens untersagt. Gewerbliche Anlagen dürfen nur in Absprache mit dem Wasserverantwortlichen der Gemeinde befüllt werden. Grund: extrem hoher Wasserverbrauch in Verbindung mit anhaltender Trockenheit.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Ausgenommen sind nur unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren sowie zwingend notwendige Einsätze der Feuerwehr.
Wortlaut der Kundmachung
„BIS AUF WEITERES SIND FOLGENDE VERWENDUNGEN VON WASSER AUS DEM ÖFFENTLICHEN NETZ STRENGSTENS VERBOTEN: 1. ABSOLUTES VERBOT VON SCHWIMMBADBEFÜLLUNGEN Das erstmalige Befüllen oder der Wasseraustausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz ist strengstens untersagt. Gewerbliche Anlagen dürfen ausnahmslos nur in Absprache mit dem Wasserverantwortlichen der Gemeinde befüllt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 22:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Einschränkung des Gießens von Nutzgärten auf Nacht- und Morgenstunden
Das Bewässern von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Es darf ausschließlich händisch (Gießkanne/Schlauch) und nur zwischen 20.00 und 6.00 Uhr erfolgen.
Wortlaut der Kundmachung
„REGLEMENTIERTES GIESSEN VON NUTZGÄRTEN Das Bewässern von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Es darf ausschließlich händisch (Gießkanne/Schlauch) und nur in den kühlen Nacht- und Morgenstunden zwischen 20.00 und 6.00 Uhr erfolgen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 22:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser (Fassaden, Terrassen, Gehwege)
Das Abspritzen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen und Hofeinfahrten mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz ist bis auf Weiteres verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„VERBOT VON REINIGUNGSARBEITEN Das Abspritzen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen und Hofeinfahrten mit Trinkwasser ist verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 22:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot der Autowäsche auf privaten Liegenschaften
Das Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften ist bis auf Weiteres verboten.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserkreislauf sowie unaufschiebbare Verwendungen zur Gefahrenabwehr und Einsätze der Feuerwehr.
Wortlaut der Kundmachung
„2. VERBOT AUTOWÄSCHE Das Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften ist verboten (ausgenommen in gewerblichen Waschanlagen mit Wasserkreislauf).“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 22:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum Wassersparen
Die Kirchberger Gemeindeführung rief die Bürger über die Gemeinde-App zum Wassersparen auf. Der Appell ist freiwillig; die gleichzeitig ausgesprochenen Verbote (Poolbefüllung, Abspritzen von Hauseinfahrten/Fassaden, Rasenbewässerung) sind als eigene Maßnahmen erfasst.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Kirchberger Gemeindeführung wagte vor rund zwei Wochen den Vorstoß, rief die Bürger über die Gemeinde APP zum Wassersparen auf...“
- Gültigkeit
- seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 12. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 22:31
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Hitzewelle hält an: Wird im Bezirk das Trinkwasser knapp?kitzanzeiger.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 12. August 2026 · abgerufen 09.09.2026, 21:23Direktlink zur Kundmachung
Verlauf – 2 beendete Maßnahmen
- Nicht mehr geführt
Abkochempfehlung (Hygiene)
Entwarnung: Trinkwasser nach Chlorung wieder bedenkenlos genießbar
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 27. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 27. August 2026 – 27. August 2026
Belege anzeigen (1)
- Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 27. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
- Nicht mehr geführt
Trinkwasserverbrauch
Entwarnung Trinkwasserqualität: Wasser wieder bedenkenlos trinkbar
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 27. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 27. August 2026 – 27. August 2026
Belege anzeigen (1)
- Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 27. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
17 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 21:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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