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Kirchberg in TirolTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
  • Verbot der Befüllung von Schwimmbädern und Swimmingpools mit Trinkwasser
  • Verbot der Befüllung von Pools
  • Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken aus dem öffentlichen Netz
  • Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser (Fassaden, Terrassen, Gehwege)
  • Verbot der Autowäsche auf privaten Liegenschaften

Eingeschränkt

  • Einschränkung des Gießens von Nutzgärten auf Nacht- und Morgenstunden

Bitte freiwillig

  • Appell zum Wassersparen

Erlaubt bleibt

  • Ausgenommen sind nur unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren sowie zwingend notwendige Einsätze der Feuerwehr.
  • Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserkreislauf sowie unaufschiebbare Verwendungen zur Gefahrenabwehr und Einsätze der Feuerwehr.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 12. August 2026): „...untersagte gleichzeitig die Befüllung von Pools, das Abspritzen von Hauseinfahrten und Fassaden sowie das Bewässern von Rasenflächen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: kitzanzeiger.at, 12. August 2026 · kitzanzeiger.at · kirchberg-tirol.gv.at · Geprüft 07.09.2026, 22:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 05. August 2026 – Verbot der Befüllung von Schwimmbädern und Swimmingpools mit Trinkwasser – Verbot
  2. 12. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Verbot der Bewässerung von Rasenflächen – Verbot
    • Verbot der Befüllung von Pools – Verbot
    • Appell zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
  3. 27. August 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Entwarnung: Trinkwasser nach Chlorung wieder bedenkenlos genießbar – aufgehoben
    • Entwarnung Trinkwasserqualität: Wasser wieder bedenkenlos trinkbar – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasenflächen

    Verbot

    Die Kirchberger Gemeindeführung hat das Bewässern von Rasenflächen untersagt, da der Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser während der Hitzewelle rasant gestiegen war.

    Wortlaut der Kundmachung

    „...untersagte gleichzeitig die Befüllung von Pools, das Abspritzen von Hauseinfahrten und Fassaden sowie das Bewässern von Rasenflächen.“

    Gültigkeit
    seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    12. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:38

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Verbot der Befüllung von Schwimmbädern und Swimmingpools mit Trinkwasser

    Verbot

    Das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools mit Trinkwasser ist ab sofort zu unterlassen. Teil des Sparmaßnahmenpakets der Gemeinde Kirchberg zur Sicherung von Trink- und Löschwasserversorgung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Das Bewässern von Rasenflächen und Gärten, das Befüllen von Schwimmbädern und Swimmingpools sowie das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser ist ab sofort zu unterlassen.“

    Gültigkeit
    seit 05. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    05. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Poolfüllung

    Verbot der Befüllung von Pools

    Verbot

    Die Kirchberger Gemeindeführung hat die Befüllung von Pools untersagt. Hintergrund ist der stark gestiegene Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser während der Hitzewelle; parallel wurde über die Gemeinde-App zum Wassersparen aufgerufen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Kirchberger Gemeindeführung wagte vor rund zwei Wochen den Vorstoß, rief die Bürger über die Gemeinde APP zum Wassersparen auf und untersagte gleichzeitig die Befüllung von Pools, das Abspritzen von Hauseinfahrten und Fassaden sowie das Bewässern von Rasenflächen. Weil der Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser rasant in die Höhe geschnellt war, wie Bgm. Helmut Berger gegenüber dem Kitzbüheler Anzei...“

    Gültigkeit
    seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    12. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:35

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Verbot der Befüllung privater Schwimmbecken aus dem öffentlichen Netz

    Verbot

    Bis auf Weiteres ist das erstmalige Befüllen oder der Wasseraustausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz strengstens untersagt. Gewerbliche Anlagen dürfen nur in Absprache mit dem Wasserverantwortlichen der Gemeinde befüllt werden. Grund: extrem hoher Wasserverbrauch in Verbindung mit anhaltender Trockenheit.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind nur unaufschiebbare Verwendungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben von Menschen oder Tieren sowie zwingend notwendige Einsätze der Feuerwehr.

    Wortlaut der Kundmachung

    „BIS AUF WEITERES SIND FOLGENDE VERWENDUNGEN VON WASSER AUS DEM ÖFFENTLICHEN NETZ STRENGSTENS VERBOTEN: 1. ABSOLUTES VERBOT VON SCHWIMMBADBEFÜLLUNGEN Das erstmalige Befüllen oder der Wasseraustausch von privaten Schwimmbecken, Whirlpools und mobilen Aufstellpools aus dem öffentlichen Netz ist strengstens untersagt. Gewerbliche Anlagen dürfen ausnahmslos nur in Absprache mit dem Wasserverantwortlichen der Gemeinde befüllt werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Einschränkung des Gießens von Nutzgärten auf Nacht- und Morgenstunden

    Einschränkung

    Das Bewässern von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Es darf ausschließlich händisch (Gießkanne/Schlauch) und nur zwischen 20.00 und 6.00 Uhr erfolgen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „REGLEMENTIERTES GIESSEN VON NUTZGÄRTEN Das Bewässern von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und landwirtschaftlichen Kleinkulturen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Es darf ausschließlich händisch (Gießkanne/Schlauch) und nur in den kühlen Nacht- und Morgenstunden zwischen 20.00 und 6.00 Uhr erfolgen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser (Fassaden, Terrassen, Gehwege)

    Verbot

    Das Abspritzen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen und Hofeinfahrten mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz ist bis auf Weiteres verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „VERBOT VON REINIGUNGSARBEITEN Das Abspritzen von Hausfassaden, Terrassen, Gehwegen und Hofeinfahrten mit Trinkwasser ist verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot der Autowäsche auf privaten Liegenschaften

    Verbot

    Das Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften ist bis auf Weiteres verboten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind gewerbliche Waschanlagen mit Wasserkreislauf sowie unaufschiebbare Verwendungen zur Gefahrenabwehr und Einsätze der Feuerwehr.

    Wortlaut der Kundmachung

    „2. VERBOT AUTOWÄSCHE Das Reinigen von Kraftfahrzeugen, Anhängern und sonstigen Geräten auf privaten Liegenschaften ist verboten (ausgenommen in gewerblichen Waschanlagen mit Wasserkreislauf).“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 07. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:41

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 07. September 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:31Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum Wassersparen

    Empfehlung

    Die Kirchberger Gemeindeführung rief die Bürger über die Gemeinde-App zum Wassersparen auf. Der Appell ist freiwillig; die gleichzeitig ausgesprochenen Verbote (Poolbefüllung, Abspritzen von Hauseinfahrten/Fassaden, Rasenbewässerung) sind als eigene Maßnahmen erfasst.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Kirchberger Gemeindeführung wagte vor rund zwei Wochen den Vorstoß, rief die Bürger über die Gemeinde APP zum Wassersparen auf...“

    Gültigkeit
    seit 12. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    12. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 22:31

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Verlauf – 2 beendete Maßnahmen
  • Abkochempfehlung (Hygiene)

    Entwarnung: Trinkwasser nach Chlorung wieder bedenkenlos genießbar

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 27. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 27. August 2026 – 27. August 2026

    Belege anzeigen (1)
    • Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 27. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung
  • Trinkwasserverbrauch

    Entwarnung Trinkwasserqualität: Wasser wieder bedenkenlos trinkbar

    Nicht mehr geführt

    Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 27. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 27. August 2026 – 27. August 2026

    Belege anzeigen (1)
    • Kirchberg in Tirolkirchberg-tirol.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 27. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 22:32Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

17 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 18.10.2026, 21:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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