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KirchbachKärnten

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen
  • Empfehlung, nur Balkonblumen und Gemüsegärten zu bewässern
  • Empfehlung zum bewussten Wassersparen im Alltag
  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Ziergärten und Grünflächen
  • Empfehlung zum Verzicht auf das Befüllen von Pools

Erlaubt bleibt

  • Gemüsegärten und Balkonblumen dürfen weiterhin gegossen werden.
  • Bewässerung von Balkonblumen und Gemüsegärten weiterhin erwünscht/erlaubt

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 16. Juli 2026): „Auf die Bewässerung von Rasenflächen, Ziergärten oder anderen Grünflächen soll hingegen verzichtet werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: meinbezirk.at, 16. Juli 2026 · gailtal-journal.at, 15. Juli 2026 · Geprüft 06.09.2026, 19:35 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 15. Juli 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Empfehlung, nur Balkonblumen und Gemüsegärten zu bewässern – Empfehlung
    • Empfehlung zum Verzicht auf das Befüllen von Pools – Empfehlung
  2. 16. Juli 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen – Freiwilliger Appell
    • Empfehlung zum bewussten Wassersparen im Alltag – Empfehlung
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Ziergärten und Grünflächen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Kirchbach fordert im Rahmen ihres Sparappells wegen anhaltender Trockenheit auf, auf die Bewässerung von Rasenflächen zu verzichten, um die Wasserreserven zu schonen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Gemüsegärten und Balkonblumen dürfen weiterhin gegossen werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auf die Bewässerung von Rasenflächen, Ziergärten oder anderen Grünflächen soll hingegen verzichtet werden.“

    Gültigkeit
    seit 16. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    16. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:33

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Empfehlung, nur Balkonblumen und Gemüsegärten zu bewässern

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Kirchbach empfiehlt, die Bewässerung auf Balkonblumen und Gemüsegärten zu beschränken, um den Trinkwasserverbrauch auf das Notwendigste zu reduzieren.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung von Balkonblumen und Gemüsegärten weiterhin erwünscht/erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde empfiehlt unter anderem, lieber zu duschen als zu baden, nur Balkonblumen und Gemüsegärten zu bewässern sowie auf das Waschen von Autos, das Befüllen von Pools und andere nicht notwendige Wasserverbräuche zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 15. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    15. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:34

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Gailtal Journalgailtal-journal.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 15. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:33Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Empfehlung zum bewussten Wassersparen im Alltag

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Kirchbach empfiehlt aufgrund der angespannten Versorgungslage, im Alltag bewusst Wasser zu sparen – etwa duschen statt baden – und jede nicht notwendige Verwendung von Trinkwasser zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde empfiehlt außerdem, im Alltag bewusst Wasser zu sparen. So sollte nach Möglichkeit lieber geduscht als gebadet und jede nicht unbedingt notwendige Verwendung von Trinkwasser vermieden werden.“

    Gültigkeit
    seit 16. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    16. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:32

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Ziergärten und Grünflächen

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Kirchbach fordert im Rahmen ihres Sparappells wegen anhaltender Trockenheit auf, auf die Bewässerung von Ziergärten und anderen Grünflächen zu verzichten.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Gemüsegärten und Balkonblumen dürfen weiterhin gegossen werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gemüsegärten und Balkonblumen dürfen weiterhin gegossen werden. Auf die Bewässerung von Rasenflächen, Ziergärten oder anderen Grünflächen soll hingegen verzichtet werden.“

    Gültigkeit
    seit 16. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    16. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:33

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Empfehlung zum Verzicht auf das Befüllen von Pools

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Kirchbach empfiehlt aufgrund der anhaltenden Trockenheit, auf das Befüllen von Pools zu verzichten, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde empfiehlt unter anderem, lieber zu duschen als zu baden, nur Balkonblumen und Gemüsegärten zu bewässern sowie auf das Waschen von Autos, das Befüllen von Pools und andere nicht notwendige Wasserverbräuche zu verzichten.“

    Gültigkeit
    seit 15. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    15. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 19:35

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Gailtal Journalgailtal-journal.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 15. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 19:33Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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