Keutschach am SeeKärnten
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Keutschach am See keine behördlich verordneten Verbote oder strikten Einschr
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Keutschach am See keine behördlich verordneten Verbote oder strikten Einschränkungen bezüglich der Wasserversorgung, jedoch stellt die Gemeinde allgemeine und praktische Spartipps auf ihrer Gemeinde-Webseite zur Verfügung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: keutschach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:29 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Keutschach am See keine behördlich verordneten Verbote oder strikten Einschr
Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Keutschach am See keine behördlich verordneten Verbote oder strikten Einschränkungen bezüglich der Wasserversorgung, jedoch stellt die Gemeinde allgemeine und praktische Spartipps auf ihrer Gemeinde-Webseite zur Verfügung.
Wortlaut der Kundmachung
„Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Keutschach am See keine behördlich verordneten Verbote oder strikten Einschränkungen bezüglich der Wasserversorgung, jedoch stellt die Gemeinde allgemeine und praktische Spartipps auf ihrer Gemeinde-Webseite zur Verfügung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:29
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für September 2026 gibt es von der Gemeinde Keutschach am See keine behördlich verordneten Verbote oder strikten Einschrkeutschach.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:27Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 07:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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