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KartitschTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Eingeschränkt

  • Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundw

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da die allgemeine Trockenheit in Österreich den Druck auf die Wasserressourcen erhöht, empfiehlt sich unabhängig von Verboten ein freiwillig bewusster Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten: Alperia +2“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Verbot

    Da die allgemeine Trockenheit in Österreich den Druck auf die Wasserressourcen erhöht, empfiehlt sich unabhängig von Verboten ein freiwillig bewusster Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten: Alperia +2

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da die allgemeine Trockenheit in Österreich den Druck auf die Wasserressourcen erhöht, empfiehlt sich unabhängig von Verboten ein freiwillig bewusster Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten: Alperia +2“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundw

    Einschränkung

    Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundwasserständen und verstärkten Diskussionen über den vorsorglichen Wasserschutz (während im benachbarten Südtirol strenge Regeln erlassen wurden), die Gemeinde Kartitsch hat jedoch keine Einschränkungen für die Bevölkerung erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundwasserständen und verstärkten Diskussionen über den vorsorglichen Wasserschutz (während im benachbarten Südtirol strenge Regeln erlassen wurden), die Gemeinde Kartitsch hat jedoch keine Einschränkungen für die Bevölkerung erlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

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