KartitschTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Eingeschränkt
- Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundw
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Da die allgemeine Trockenheit in Österreich den Druck auf die Wasserressourcen erhöht, empfiehlt sich unabhängig von Verboten ein freiwillig bewusster Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten: Alperia +2“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Da die allgemeine Trockenheit in Österreich den Druck auf die Wasserressourcen erhöht, empfiehlt sich unabhängig von Verboten ein freiwillig bewusster Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten: Alperia +2
Wortlaut der Kundmachung
„Da die allgemeine Trockenheit in Österreich den Druck auf die Wasserressourcen erhöht, empfiehlt sich unabhängig von Verboten ein freiwillig bewusster Umgang mit Trinkwasser im Haushalt und Garten: Alperia +2“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:16Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundw
Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundwasserständen und verstärkten Diskussionen über den vorsorglichen Wasserschutz (während im benachbarten Südtirol strenge Regeln erlassen wurden), die Gemeinde Kartitsch hat jedoch keine Einschränkungen für die Bevölkerung erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundwasserständen und verstärkten Diskussionen über den vorsorglichen Wasserschutz (während im benachbarten Südtirol strenge Regeln erlassen wurden), die Gemeinde Kartitsch hat jedoch keine Einschränkungen für die Bevölkerung erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Zwar führt die anhaltende Trockenperiode im Spätsommer 2026 österreichweit und im gesamten Alpenraum zu niedrigen Grundwbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:16Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 14:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)