Iselsberg-StronachTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser
- Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 26. Mai 2026): „ERINNERUNG betreffend WASSERMANGEL - kein Poolfüllen, Gartengießen, Autowaschen, ... Das Wasser am Friedhof wurde wieder aufgedreht. Die Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel ist weiterhin aufrecht. 26.05.2026“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: iselsberg-stronach.gv.at, 26. Mai 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:25 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 26. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
- Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser – Verbot
- Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Befüllung privater Pools
Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser
Erinnerung der Gemeinde Iselsberg-Stronach an den bestehenden Wassermangel: Die Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel ist weiterhin aufrecht. Poolfüllen ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„ERINNERUNG betreffend WASSERMANGEL - kein Poolfüllen, Gartengießen, Autowaschen, ... Das Wasser am Friedhof wurde wieder aufgedreht. Die Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel ist weiterhin aufrecht. 26.05.2026“
- Gültigkeit
- seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Iselsberg-Stronachiselsberg-stronach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:18Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser
Aufrechte Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel: Autowaschen ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„ERINNERUNG betreffend WASSERMANGEL - kein Poolfüllen, Gartengießen, Autowaschen, ... Die Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel ist weiterhin aufrecht. 26.05.2026“
- Gültigkeit
- seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 26. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 12:25
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Iselsberg-Stronachiselsberg-stronach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:18Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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