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Iselsberg-StronachTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser
  • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 26. Mai 2026): „ERINNERUNG betreffend WASSERMANGEL - kein Poolfüllen, Gartengießen, Autowaschen, ... Das Wasser am Friedhof wurde wieder aufgedreht. Die Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel ist weiterhin aufrecht. 26.05.2026“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: iselsberg-stronach.gv.at, 26. Mai 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:25 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 26. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser – Verbot
    • Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser – Verbot
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Verbot der Befüllung von Schwimmbecken mit Trinkwasser

    Verbot

    Erinnerung der Gemeinde Iselsberg-Stronach an den bestehenden Wassermangel: Die Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel ist weiterhin aufrecht. Poolfüllen ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „ERINNERUNG betreffend WASSERMANGEL - kein Poolfüllen, Gartengießen, Autowaschen, ... Das Wasser am Friedhof wurde wieder aufgedreht. Die Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel ist weiterhin aufrecht. 26.05.2026“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:25

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Iselsberg-Stronachiselsberg-stronach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:18Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Autowaschens mit Trinkwasser

    Verbot

    Aufrechte Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel: Autowaschen ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „ERINNERUNG betreffend WASSERMANGEL - kein Poolfüllen, Gartengießen, Autowaschen, ... Die Verordnung zur Hintanhaltung von Wassermangel ist weiterhin aufrecht. 26.05.2026“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:25

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Iselsberg-Stronachiselsberg-stronach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 26. Mai 2026 · abgerufen 08.09.2026, 12:18Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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