IschglTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Die Gemeinde Ischgl hat keine entsprechenden Einschränkungen kundgemacht
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl der Sommer 2026 in ganz Österreich von anhaltender Hitze, Trockenheit und niedrigen Grundwasserständen geprägt war – was in einigen anderen österreichischen Gemeinden zu dringenden Sparaufrufen oder Poolbefüllungsverboten führte – bleibt die Trinkwasserversorgung in Ischgl dank der lokalen Quellen im alpinen Raum gesichert.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ischgl.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:16 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Obwohl der Sommer 2026 in ganz Österreich von anhaltender Hitze, Trockenheit und niedrigen Grundwasserständen geprägt war – was in einigen anderen österreichischen Gemeinden zu dringenden Sparaufrufen oder Poolbefüllungsverboten führte – bleibt die Trinkwasserversorgung in Ischgl dank der lokalen Quellen im alpinen Raum gesichert.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl der Sommer 2026 in ganz Österreich von anhaltender Hitze, Trockenheit und niedrigen Grundwasserständen geprägt war – was in einigen anderen österreichischen Gemeinden zu dringenden Sparaufrufen oder Poolbefüllungsverboten führte – bleibt die Trinkwasserversorgung in Ischgl dank der lokalen Quellen im alpinen Raum gesichert.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungischgl.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:18Übersichtsseite von www.ischgl.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Die Gemeinde Ischgl hat keine entsprechenden Einschränkungen kundgemacht
Die Gemeinde Ischgl hat keine entsprechenden Einschränkungen kundgemacht.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde Ischgl hat keine entsprechenden Einschränkungen kundgemacht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:16
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Die Gemeinde Ischgl hat keine entsprechenden Einschränkungen kundgemachtischgl.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:18Übersichtsseite von www.ischgl.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 28.10.2026, 08:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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