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InnsbruckTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Ein bewusster, sorgsamer Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser wird von den Behörden unabhängig von akuten Ver

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Ein bewusster, sorgsamer Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser wird von den Behörden unabhängig von akuten Verboten generell empfohlen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:00 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Ein bewusster, sorgsamer Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser wird von den Behörden unabhängig von akuten Ver

    Verbot

    Ein bewusster, sorgsamer Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser wird von den Behörden unabhängig von akuten Verboten generell empfohlen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ein bewusster, sorgsamer Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser wird von den Behörden unabhängig von akuten Verboten generell empfohlen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    In Innsbruck gibt es aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen für die Bevölkerung.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Innsbruck gibt es aktuell im September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen für die Bevölkerung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:00

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:00Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 09:43. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)