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ImstTirol

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergi
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergipfels 2026 zu einem bewussten und sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser auf.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ots.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergi

    Verbot

    Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergipfels 2026 zu einem bewussten und sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser auf.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergipfels 2026 zu einem bewussten und sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser auf.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Für Imst gelten im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder restriktiven Wassersparmaßnahmen wie Verbote zur Poolbefüllung oder zeitweise Wassersperren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für Imst gelten im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder restriktiven Wassersparmaßnahmen wie Verbote zur Poolbefüllung oder zeitweise Wassersperren.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 21:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)