ImstTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergi
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergipfels 2026 zu einem bewussten und sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser auf.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ots.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergi
Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergipfels 2026 zu einem bewussten und sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser auf.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergipfels 2026 zu einem bewussten und sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser auf.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Obwohl es keine Verbote gibt, rufen die Verantwortlichen und das Land Tirol im Rahmen des österreichweiten Trinkwassergiots.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:02Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Für Imst gelten im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder restriktiven Wassersparmaßnahmen wie Verbote zur Poolbefüllung oder zeitweise Wassersperren.
Wortlaut der Kundmachung
„Für Imst gelten im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder restriktiven Wassersparmaßnahmen wie Verbote zur Poolbefüllung oder zeitweise Wassersperren.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungots.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:02Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.10.2026, 21:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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