IlzSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkung der Gartenbewässerung: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und privaten Gärten ist auf das absolute Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Einschränkung der Gartenbewässerung: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und privaten Gärten ist auf das absolute Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung der Gartenbewässerung: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und privaten Gärten ist auf das absolute Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:30
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, gelten in der Region die dringenden Wassersparmaßnahmen und Appelle: Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland +1
Wortlaut der Kundmachung
„Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, gelten in der Region die dringenden Wassersparmaßnahmen und Appelle: Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:30
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbot von Poolbefüllungen: Das Befüllen von Swimmingpools, Whirlpools und sonstigen Wasserbecken aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist vorübergehend zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Poolbefüllungen: Das Befüllen von Swimmingpools, Whirlpools und sonstigen Wasserbecken aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist vorübergehend zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:30
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 03:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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