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IlzSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkung der Gartenbewässerung: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und privaten Gärten ist auf das absolute Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Einschränkung der Gartenbewässerung: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und privaten Gärten ist auf das absolute Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Einschränkung der Gartenbewässerung: Das großflächige Gießen von Rasenflächen, Grünanlagen und privaten Gärten ist auf das absolute Minimum zu reduzieren oder ganz einzustellen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:30

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, gelten in der Region die dringenden Wassersparmaßnahmen und Appelle: Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland +1

    Wortlaut der Kundmachung

    „Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, gelten in der Region die dringenden Wassersparmaßnahmen und Appelle: Gemeindeverband Wasserversorgung Schneebergland +1“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:30

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:28Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbot von Poolbefüllungen: Das Befüllen von Swimmingpools, Whirlpools und sonstigen Wasserbecken aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist vorübergehend zu vermeiden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot von Poolbefüllungen: Das Befüllen von Swimmingpools, Whirlpools und sonstigen Wasserbecken aus dem öffentlichen Leitungsnetz ist vorübergehend zu vermeiden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:30

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 03:40. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)