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HürmNiederösterreich

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Gartenbewässerung einschränken: Das Gießen von Rasen und Grünflächen sollte auf ein Minimum reduziert und bevorzugt mit gesammeltem Regenwasser (z.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: huerm.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Das Gießen von Rasen und Grünflächen sollte auf ein Minimum reduziert und bevorzugt mit gesammeltem Regenwasser (z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Das Gießen von Rasen und Grünflächen sollte auf ein Minimum reduziert und bevorzugt mit gesammeltem Regenwasser (z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Gartenbewässerunghuerm.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:18Übersichtsseite von www.huerm.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund der im Sommer 2026 anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit in weiten Teilen Niederösterreichs appellieren die Behörden jedoch generell an einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der im Sommer 2026 anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit in weiten Teilen Niederösterreichs appellieren die Behörden jedoch generell an einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:04

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenhuerm.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:18Übersichtsseite von www.huerm.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 09.10.2026, 08:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)